| Name: | Ferezin | ||
| Vorname: | Georg Anton | ||
| Datenbank-Nr: | 37 | ||
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| Beruf: | Kaminkehrer | ||
| Geburt: | 10.07.1772 | ||
| Tod: | 30.08.1834 in Moosbach | ||
| Kommentar: |
wohnte Hs. No. 55; (65 J. alt ?): Außer diesen 8 Kindern (Maria Eleonora, Eleonora Josepha, Jakob Stephan, Anton Martin, Anna Franziska, Martin Anton, Josepha Franziska Theresia, Theresia) lebten noch 4 weitere, die aber in jugendlichem Alter verstarben. 1797 wird Anton nebst 12 Genossen wegen Unanständigkeiten auf der Gasse und in den Häusern mit je 20 xr Strafe belegt. 1804 wird Anton bei der einzigen oberpfälzer Hauptlade als Kaminkehrermeister aufgenommen. 14.01.1811 reicht Anton beim Generalcommissariat des Regenkreises eine Bittschrift um Lohnerhöhung ein. Der Ganz- und Halbhöfler zahlt für die 4malige Säuberung seines Kamins 12 xr, der Gütl- und Häuslbesitzer 8 xr. Dieser Lohn steht nicht mehr im Einklange mit den gegenwärtigen Preisen aller Bedürfnisse. Gesellen teurer. Er bittet 20 xr Kaminkehrerlohn jährlich. Das Duplikat dieser Eingabe erhält das k. Landgericht Vohenstrauß zum Gutachten und Bericht nach Einvernehmung der Bezirksgemeinden von Treswitz und Tennesberg. 06.04.1813 wiederholt Anton die Eingabe. Er sei seit 1793 als Kaminkehrer von höheren Orten in den Parzellen der ehemaligen Ämter Treswitz, Tennesberg und Leuchtenberg aufgestellt. Im Treswitzischen und Tennesbergischen wurden 10 xr bezahlt. Im Leuchtenbergischen wird für 3malige Säuberung von den ganzen und halben Höfen 12 xr, von den übrigen 8 xr gegeben. Angrenzer erhielten auf Ansuchen 6 - 8 xr genehmigt. Hierauf bezieht er sich auf seine vorige Eingabe und beantragt öftere Kehrung der Kamine zur Verhütung von Feuersbrünsten und einen Lohn von 32 bzw. 24 xr. 18.06. bittet er um Antwort auf vorige Eingabe. 21.10. neuerliche Eingabe unter Bezugnahme auf die beiden vorigen. Mehrere Mitmeister in den Löhnen durch Weisung vom 12.06.1811 bereits aufgebessert; so werde im Landgericht Burglengenfeld vom ganzen Hofe 50, vom halben 40, vom 1/3 oder 1/4 Hofe 36 xr bezahlt. Der Söldner mit Mehnet reiche 30, und jener ohne solches 24 xr jährlich, der Leerhäusler 20 xr, der mittelmäßige oder geringere Bürger in den Städten und Märkten nach billigem Ermessen. Wenn nicht in möglichster Bälde Aufbesserung gewährt werde, müßte er bis zum Eintritt einer solchen seine Verrichtung einstellen und die Reinigung den Hausbesitzern selbst überlassen, er lehne hiemit ausdrücklich jede Verantwortung ab für irgend entstehende Feuersgefahr. 28.10. geht diese Eingabe an das k. Landgericht Vohenstrauß zum Bericht nach Einvernahme der Obleute oder Steuervorgeher. 20.01.1814 berichtet hierauf L.G.V. an das Gen. Commissariat. Die 31 Obleute des ehemaligen Landgerichts Burgtreswitz beklagten sich über das seltene Erscheinen der Gesellen, deren schlechte Arbeit und unerlaubte Gabenforderungen, lehnten höheren Lohn ab (bisher 10 xr von jedem Wohngebäude). Die 2 anderen Kaminkehrer zu Floß und Waldthurn erboten sich, um einen etwas höheren Lohn die Arbeit zu übernehmen, doch sei von diesen mehr Nutzen zu erwarten. Vorstehende Vorwürfe seien zwar nicht erwiesen, auch liege bisher keine Beschwerde vor, allein soviel begründe sich doch, daß Ferezin mit den Seinigen in die Klasse guter Arbeiter nicht gehöre und deshalb auf Lohnerhöhung keinen Anspruch machen könne. Der Wohnsitz Ferezins sei nicht nur nicht in diesseitigen Bezirke, sondern auf 5 Stunden entfernt, von Waidhaus und Eslarn sogar 7 - 8 St. In Burglengenfeld bestünden förmliche Wohnhäuser, im Bezirke nur elende Hütten, dort sei 1/2 Stunde für einen Kamin Arbeit anzunehmen, hier wurden im gleichen Zeitraum 3 - 4 gefegt. Ferazin sei abzuweisen und bis zu der vor sich gehenden Eintheilung der Landgerichte in Kaminkehrerbezirke und der sodann erfolgenden Lohnregulation zu verweisen. gez. Haunold. 20.10.1814 ergeht Entschl. an Landg. Vo. und wird die Bitte unter Bezug auf die einmüthige Bitte der Obleute abgewiesen; Ferezin sei zur genauesten Befolgung seiner Pflichten anzuhalten; allerdings sei zu erwünschen, daß demselben in der Folge gleicher Arbeitslohn zu Theil werde, wie den übrigen Kaminfegern in der Nachbarschaft. 03.03.1819 bestätigt der Magistrat Tännesberg dem A. F., daß dieser, nachdem ihm am 13.01.1819 vom Landg. V. aufgetragen war, auf Grund vorliegender Entschließungen seinen Wohnsitz in Tännesberg zu nehmen habe, wiederholt für seine aus 9 Personen bestehende Familie ´Logie´ gesucht habe. 21.09.1842 bittet die Kaminkehrerswitwe Barbara Ferazin in Moosbach das LG. V., daselbst eine Herberge beziehen zu dürfen, was mit Entschl. vom 28.09.1842 genehmigt wird. 18.05.1843 zeigt Barbara ihren Umzug nach V. an. In dem Erkenntnis des k. L. G. V. vom 25.07.1848, mit welchem das Gewerbe des Martin Ferazina real erklärt wurde, ist unter anderem enthalten, daß Georg Anton Ferazina sich in Burgtreswitz, später in Moosbach niedergelassen habe. Anton schein 1819 nach Burgtreswitz übergesiedelt zu sein und finden sich über dessen Aufenthalt in Moosbach die ersten Spuren im Jahre 1825, da in diesem Jahre daselbst am 29.8. Theresia geboren ist. Waren die wirtschaftlichen Verhältnisse der 3 Vorfahren als gut, sogar sehr gut zu bezeichnen, so scheint das bei Anton nicht der Fall gewesen zu sein. Nach 40 jähriger Tätigkeit brachte er es nicht einmal zu einem eigenen Heim. Die Schuld hieran mag hauptsächlich in dem zum Lebensaufwande und Unterhalt der Gesellen verhältnismäßig zu geringem Kehrlohn, dessen Erhöhung er mehrmals ganz dringend bezeichnete, dann in dem reichen Kindersegen gelegen sein; auch die Übersiedlung nach Treswitz und später nach Moosbach wird größere Auslagen verursacht haben. Die Familienverhältnisse dürften ebenfalls keine gar guten gewesen sein, denn soviel mir aus Kinderjahren noch wohl in Erinnerung, hörte ich über die Söhne Anton und Stephan manch herben Tadel fallen. Ein weiterer Beweis ist, daß mein lieber Vater über frühere, ihm gewiß doch gut bekannte Verhältnisse nie etwas verlauten ließ. Zu bemerken ist hier, daß laut eines Protokolls des k. L. G. V. vom 13.12.1813 zu dieser Zeit 3 Kehrsprengel bestanden: 1. Anton Ferezin zu Pfreimdt hatte die Bestandtheile des vormaligen Landgerichts Treswitz, 2. Anton Pickel zu Floß die vormals unter Sulzbachischer Hoheit gestandenen Parzellen, als: Pleystein und Vohenstrauß, 3. Thomas Helmhauser zu Waldthurn das vormals Fürstlich Lobkowitzische Amt Waldthurn mit dem Sprengel Waldau. Die Witwe Barbara führte nach dem Tode Antons bis zu ihrem am 18.01.1848 erfolgten Ableben das Geschäft fort unter Leitung - ab Herbst 1841 - ihres Sohnes. | ||
| Vater: | Johann Stephan (Philipp) Ferezin (17.07.1742-21.09.1809), Pfreimdt [48] | ||
| Mutter: | Anna Maria Josepha Mergenhagen (06.05.1745-30.10.1800) [49] | ||
| Kinder: | |||
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