| Name: | Feracin (Salo) | ||
| Vorname: | Johann | ||
| Datenbank-Nr: | 59 | ||
| Lebensort: | |||
| Bürgerort: | |||
| Ausbildung: | |||
| Beruf: | Kaminkehrer | ||
| Geburt: | um 1660 in Allego | ||
| Tod: | 01.07.1742 in Pfreimdt | ||
| Kommentar: |
Zwischen 1657 und 1667 in Allego (=Salò) als Sohn des 1699 bereits verstorbenen Martino geboren, wird demnach in den Sterbematrikeln von Pfreimdt als "Italus" (=Italiener) bezeichnet. Verheiratet 1701 mit Anna Eva Rosina, Tochter des Schneiders und Ratsherrn Versch von Pfreimdt, geb. 1678, gest, 17.03.1749. Johann Ferazin starb am 03.07.1742 mit allen Sakramenten versehen. Im Sterbebuch der Pfarrei Pfreimdt ist das Alter des Verstorbenen mit 55 Jahren in ganz deutlichen Ziffern angegeben. Diese Zahl ist aber offenbar unrichtig, denn dann wäre Johann bei Übertragung des Schlotfegerdienstes im Jahre 1699 erst 13 und bei seiner Verehelichung 15 Jahre alt gewesen. Die obige Altersziffer wird daher 75 oder noch wahrscheinlicher 85 heißen sollen. Gestorben als 1. Kaminkehrer in Pfreimdt, wahrscheinlich 75 Jahre alt. Johann Ferazin wird in den Ratsprotokollen der Stadt Pfreimdt mehrmals erwähnt. Am 6. März 1699 sucht Johann bei Bürgermeister und Rath in Pfreimdt nach um Genehmigung nach, sich daselbst als 'Schlotfeher' niederlassen zu dürfen. Antwort: 'Wenns ein taugliches subjectum, solle er hereinziehen'. Dieser Beschluß kam dem Bürger und Caminfeher Hans Peter Rost zu Ohren, weshalb er am 28. VIII. 1699: bei Bstr. und Rath Pfreimdt nachsuchte, keinen anderen Caminfeher aufzunehmen, sondern ihm die Arbeit zu vergönnen; er wolle solche nicht allein zur rechten Zeit versehen, sondern der Stadt auch den gewöhnlichen Beisitz jährlich reichen. Er hätte ohnedies schon die Arbeit im ganzen Leuchtenberger Bezirk. Dem Rost wurde zwar die Arbeit pro hincet nunc (für hier und jetzt) bis zur Niederlassung eines tauglichen Mannes in Pfreimdt belassen, jedoch ein 'Tax' (?) gemacht, weil dessen Knechte die Leute gar stark übernahmen. 1699: 6.Oktober theilte nun das Stadtrichteramt Pfreimdt dem dortigen Rath mit, 'daß bei hochfürstlichen Hofrath München Johann Sallo Khindlfeher von Allego gebürtig, vor einen Stadt Marckths und Landschaffts Caminfeher seye an- und aufgenommen worden, dahero keinem Frembdten das Caminfehen gestattet werden solle'. 1700: 5. Februar bereits schloß der Rath nach Anhörung der ganzen Bürgerschaft mit dem neuen Khindlfeher einen Vertrag ab, demgemäß alle Khindl groß und klein jährlich dreimal, wenn nötig auch öfter zu fehen seien, wofür auf ein Haus 8 xr geschlagen wurden. 25.02.1700 bittet der für das ganze Land aufgenommene Khindlfeher durch den Ratsherrn Hans Christoph HACKHER, ihm den Schlotfeherdienst auch in Pfreimdt zu verleihen. Diesem Gesuch wurde unter der Bedingung entsprochen, daß der Bittende seine Geburtsattestion zuvor aufweisen solle. 24.05.1700 läßt sich Johann durch den gleichen Rathsherrn als Bürger anmelden un übergibt einen Geburtsbrief lauten auf 'Ferecin', während der ebenfalls vorgelegte Abschied (Lehrbrief) auf Johann 'Salo' lautete. Diesen Widerspruch konnte Johann nicht lösen, sondern erklärte nur, er sei ganz jung nach Teutschland gekommen und habe selbst nicht gewußt, wie er heiße. Er hätte aber einen Wällischen, also einen Landsmann in Tachau (Böhmen) und wolle von diesem eine Attestation bringen. Der Rath beschloß, diese Attestation müsse unter Eid ausgefertigt sein. 19.06.1700 wiederholt Johann durch den Rathsherrn Andr. Dachauer seine Bitte und übergab die von dem Rath in Tachau am 07.06. ausgestellte Attestation, in welcher Bürger und Rauchfangkehrer Bernard WISKARD bestätigt, daß Johann ein rechtmäßiger Sohn des in Gott ruhenden Feracin sei. Nunmehr erfolgte die Aufnahme als Bürger gegen 17 fl Gebühr (welche auf Ansuchen am 21.01.1701 um 5 fl ermäßigt wurde) und 1 fl 30 xr für einen ledernen Feuereimer. 10.04.1701 erklärt Johann vor Rath, daß bei den Bäckern eine viermalige Reinigung der 'Khindl' nicht genüge und er hiefür Verantwortung nicht tragen könne, es sei öfteres Kehren nöthig und möge ihm deshalb eine Zulage bewilligt werden. 11.05.1706 kauft Hans Ferazin vom Hanns Christoph HOLFELDT, Bürger und Fleischhacker, das von diesem vor etlichen Jahren erkaufte und neuerbaute Haus mit Stallung und Dungstatt um 270 fl und 2 Rthlr bereits erlegten Leihkauf. Anfrist 50 fl. Nachfristen an Pfingsten 20 f. 18.04.1709 stimmt Johann Ferazin wegen Bräuwerk ab; er hat also seit dem Hauskauf 'Bier geschenkt'. 09.09.1709 ging Johann Ferazin unter No. 80 in die Loos. 26.04.1710 hat Hr. Br. Johann Ferazin im Dritten Viertel 2 Stück Vieh, 1 Stück abgeschafft. 14.02.1713 hat Johann 1 Gesellen Frantz MALLIA aus Mailand. 12.04.17113 bittet Johann Ferazin, nachdem nunmehr 13 neue Camin über seine Beding aufgeführt worden, umb eine addition, wird zu seiner Bestellung jährlich 1 f zugelegt. 05.07.1713 wird der Schlotfeger wegen seiner Nachlässigkeit um 1 f (einen Gulden), der Fleischhacker Christoph Hollfeldt mit 2 f bestraft. 06.11.1715 von Beisitzer Leonhard WEICKARD die 'Grumethwiese' auf der breiten um 32 f, welche er dem Weickard bereits 13.11.1712 geliehen hatte; 20 xr Leihkauf. 09.07.1717 entlehnt Johann Ferazin 20 f vom Tachauerschen Almosen; Hypothek: die Gromethwiese in der Breiten bei der Stadtmühlwöhr. 04.12.1717 entlehnt Johann Ferazin zu seiner Hausnothdurft aus der Kleberschen Vormundschaft 60 f und verpfändet den Acker an der Richterwiese. Bürgen: Schwager Johann Christoph Versch, Schneider und Simon Lackhner, Fleischhacker. 05.05.1718 entlehnt Johann Ferazin aus der Kleberschen Vormundschaft 25 f und verpfändet den ihm erblich angefallenen Acker an der unteren Nabburgerstraße. 13.05.1718 bittet Johann Verazin den Hofkammerrath München um Zulage von 2 Achtl Korn für Säuberung der Kamine im Schloß Wernberg, Gerichtsschreiberwohnung allda, sowie im Richterhaus zu Luhe. 1704 wäre mit Johann Ludwig Diez erwähnte Arbeit - 4-5-maliges Kehren 5 1/2 f Belohnung vereinbart worden und 8-9-malige Säuberung zu allseitiger Sicherheit nöthig. Der Pfleger von Wernberg Johann Christoph Diez von Weidenberg begutachtet 3 Achtl Korn (12.07.1718), die Rentkammer Amberg 1 Achtl jährlich. Trotzdem weist am 07.11.1718 der Hofkammerrath München (in pleno resolviert) die Bitte ab mit der Begründung, daß schon 5 1/2 f Wertgeld gegeben würde und 'nit zu ersehen ist, daß sich die Arbeit gegen vorige Zeiten vermehrt hat.' 04.01.1719 wird er nebst scharfer Verweisung mit 39 Kreuzern punitiert, weil er die Zechgäste bis 2 Uhr nachts aufgehalten. 26.07.1720 wird dem Johann Ferazin auf Anlangen der vordere Kramladen, so Johann Festin inne gehabt, gegen jährlichen Zins von 1 f 30 xr ver?stundet. 22.08.1721 verlangt Johann Ferazin eine addition ad 18 f zu seiner Besoldung; Beschluß: Wan er nit langers und nit voriges Quantum solches zu versehen dedenkhet, solle er sich wieder anmelden, wird man ein ander anstalt machen. 17.02.1722 wird Johann Ferazin als Zeuge vernommen, wie Hanno Graf bei Leonhard Neydt dem Adam Feustl von Steinbach einen Krug an den Kopf geschmissen. 20. Februar entlehnt Johann Ferazin 10 f aus der Tachauerstiftung von 400 f zur Ausheiratung einer armen Bürgerstochter und verpfändet seinen Acker auf der Richterwiese. 01. April bittet Johann Ferazin wiederholt für die Arbeiten in Wernberg und Luhe bei der Hofkammer München um addition von 2 Achtl. Korn. Dem Vernehmen nach wäre schon vor ungefähr 3 Jahren 1 Achtl. zugelegt worden, er hätte aber kein einziges Körnl, geschweige was mehreres gesehen. 02. Februar kauft Johann Ferazin vom Weißgerber Johann Rickhl in Pläzl, so vorher ein Gärtl gewesen, zwischen des Verkäufers Dungstatt und des Käufers Haus gelegen, zur Erbauung einer Stallung und verpfändet Acker auf der Richterwiesen. 15. Juni begutachtet Pfleger Wolf Clement Peter von Frenau auf offenstitten? auf 3 Jahre alljährlich 2 Achtl Korn mit der Bedingung monatlicher Säuberung der Kamine. 1717: Bereits im Juni hatte Johann Ferazin wegen der Arbeit in Wernberg und Luhe 1 Kamin mehr, 9 - 10malige Säuberung um 3 f addition nachgesucht, worauf am 11.07.1717 Pflegamt Wernberg berichtet, daß die Arbeit bei weitem nicht zur Hälfte belohnt wird, da 19/20 Camin jährlich gegen 10 mal zu kehren und schlägt Aufbesserung um 1 Achtl Korn bei Rentkammer vor, die den Gesuchsteller am 22.01.1718 an die Hofkammer München verweist. Darauf erfolgte die Eingabe vom 30.05.1718 und Abweisung der Bitte am 07.11.1718. 29.12.1721entnimmt Johann Ferazin und sein Eheweib Eva vom Spitelamt zu unentbehrlicher Hausnothdurft 15 f und verpfändet 1/3 Ackers auf der alten Sandgrub, wovon 5 Näpfe gesät werden. 30.11.1718 kauft Johann Ferazin von seinem Schwager Wolf Josef Versch den an diesen erblich gefallenen Theil Felder bei der unteren Sandgrube an der Straße um 22 f gegen baar. 24.06.1723 berichtet die Rentkammer Amberg, daß noch gar wohl jährl. 2 Achtl Kohrn beigelegt werden könnten, schlägt aber nur neben 5 f 30 xr 1 Achtl vor, welchem Antrage die Hofkammer unterm 30.06.1723 stattgibt. 31.12.1726 kauft Johann Ferazin von Johann Christoph Versch des Raths Bürger und Schneider seinen Theil Feld beim Hollnstein an der untern Nabburgerstraße nächst des Käufers schon inhabenden Theil Feldes gelegen um 23 f gegen baar. 09.03.1728 kauft Johann Ferazin von Christoph Versch halben Stadel auf dem Stadtweiherdamm, wovon die andere Hälfte Abraham Wintter Leinweber inne hat und zwar den Theil gegen den Hofgarten um 20 f gegen baar. 09. März kauft Johann Ferazin von seiner Schwägerin Anna Maria Kloz, verwittibten Schneiderin mit Beistandleistung ihres Bruders Christoph Versch einen Theil Feldes an der untern Nabburgerstraße um 28 f gegen baar. 21.02.1729 entlehnt Johann Ferazin von Beisitzer und Taglöhner Martin Ott 50 f Rheinisch und verpfändet seine 3 Theil Feld an der untern Straß. 23. Februar entlehnt Johann Ferazin aus der Deuchtnerischen? Vormundschaft 11 fl Rheinisch und verpfändet seinen 4. Theil Stadel auf dem Stadtweiherdamm. 23. Juli Streitigkeiten zwischen Johann Nast und dessen Eheweib, dann Eva Ferazin und deren Tochter Kunigunda Weinzierlin; angerufene Zeugen wissen von nichts. Auftrag an Nast, der Ferazinin Sohn künftig keinen Aufenthalt mehr zu gestatten. 25. August verklagt Johann Ferazin den Rothgärber Johann Rickl, weil dieser von dem Gemain Rain einen Theil weggerißen und zu seinem Acker geeignet und den Kläger beschimpft und mit Schlägen bedroht. Urtheil: 30 xr Strafe und Rückersatz des weggerißenen Feldes nebst Gerichtskosten. 30. Dezember bekennt Johann Ferazin, daß ihm gewester Bräumeister von Schwarzenfeld Franz Völckhl 100 f zur Bezahlung des erkauften Schlotfegerdienstes im Pflegamt Nabburg geliehen habe bis Ostern 1730; verpfändet sein ganzes Vermögen. 1731 verklagt Joh. Nast, des Raths und Fleischhacker die Caminfegerin Eva Ferazinin, welche der Tochter Cordula Nast injurios ärgerlich nachgeredet. Verklagte hat ihren Sohn bei des Klägers Tochter im Stadel angetroffen und gibt die Schimpfworte zu. Urteil: Feracinin 1 Gulden Strafe; Kläger soll den jungen Ferazin nachts in seinem Hause nicht dulden, damit keine üble Nachfolg hervorkomme. Am 20. August 1732 verklagt der amtierende Bürgermeister Johann Ulrich Haan den Caminfegerssohn Joh. Michael Ferazin wegen Beleidigung. Dieser wird zur Abbitte und 4 fl. Strafe verurteilt, welche Strafen aber auf Einspruch hin unterm 28.02.1733 aufgehoben wurden. Am 03.07. 1734 verklagt die Fleischhackerstochter Cordula Naßtin die Eva Ferazinin wegen schwerer Beleidigung, welche mit 1 fl. 30 Kreuzer bestraft wird. Die Eva Ferazinin erhebt gleichzeitig Klage gegen Anna Catharina Naßtin wegen schwerer Beleidigung, welche nach Vernehmung von 5 Zeugen ebenfalls mit 1 fl. 30 Kreuzer bestraft wird und Abbitte zu leisten hat. Am 23. 02.1734 wird Johann Michael Ferazin verhandelt, weil er die nächtliche Visitations-Patroll angriff und dem Stadtknecht Karl ettliche Maultaschen versetzte, sowie einige Hiebe mit entblößtem Degen auf den Kopf, welche Hiebe durch den doppelten Filz und die Stärke des Hutes wirkungslos wurden. Urteil: Abnahme des Degens, 5 fl. Strafe und Androhung einer Schandstrafe wegen ferneren ungebürlichen Aufführens. Philipp Ferazin wird gleichzeitig wegen nächtlichen Umlaufens und allerhandt angestehlten Raupereyen mit 3 Stunden Pezensteiner (Gefängnis) bestraft. 29.10.1735 entlehnt Johann Ferazin von Severin Möhrling Tuchmacher und des äußern Raths 30 f auf 1 Jahr; Unterpfand 12 Beet des Ackers bei den Sandgruben. 31.01.1736 bittet Johann Ferazin zu seinem Solario von 11 f noch 3 f 40 xr addition wegen Mehrung der Camine. Genehmigt werden jährlich 2 f mit der Bedingung, die Camine öfter und sauberer zu kehren. 06.07.1737 schreibt Rentkammer Amberg an Landrichteramt Pfreimdt, daß der Caminfeger Johann Ferazin mit seinem Gesuche um 2 Achtl Korn abzuweisen sei, weil nach Groppers Ableben ohnehin im Schloß zu Pfreimdt etliche Camin weniger geworden seien. Der Rentkammer Amberg war berichtet worden unterm 02.05.1737, daß in dem churf. Schloß zu Pfreimdt 23 Camin jährlich 4 mal zu kehren gegen 8 f Lohn, seit etlichen Jahren aber monatlich zu säubern, da 'das forchene Brennholz eine erschrecklichs Pech gemacht'. Vorschlag 1 Achtl Korn oder 2 f, da jährlich ab jedem Camin noch kaum 2 1/2 xr treffen. 10. April berichtet Ludwig Durst Stadtrichter in Pfreimdt, daß am 29. April in seiner Amtswohnung im Camin des ordinari Wohnzimmers ein Feuer ausgekommen, jedoch wieder gelöscht worden sei. Ursache: ein enger Camin, in den 2 Feuerungen mündeten und der daher niemals recht gekehrt werden konnte. Der Caminkehrer erklärte, bei der Rentkammer schon deshalb vorstellig geworden, aber ohne Antwort geblieben zu sein. Nun wurde der Camin gleich erweitert. 08.10.1740 trifft Johann Ferazin mit seinem Sohn Philipp und dessen Hauswirtin Eva einen Vergleich im Beisein des Georg Andreas, nach welchem er die Kaminfegerei in den Pflegeämtern Murach, Burgtreswitz und Tännesberg abtritt, jene in der Stadt Pfreimdt, der ganzen Landgrafschaft Leuchtenberg, dann den Hofmarken Stain, Weihern und Trausnitz i. Thal behält, so lange er und seine Ehefrau leben. Nach beiderseitigem Tode fällt das ganze Geschäft ohne Widerrede von den übrigen Geschwistern an Philipp, welcher 300 f zu bezahlen hat, sich jedoch 150 f als Heirathsgut abziehen darf. Nach Umfluß von 3 Jahren jährlich 50 f an Andreas und Michael, welche mit dem Vergleich vollständig zufrieden, zu erlegen. Zeugen: Hans Christsoph Versch und Georg Mayr, beide des innern Raths (Briefsprotokolle der Stadt Pfreimdt). 17.12.1742 verkauft die Caminkehrerswittwe Anna Eva Ferazin den dritten Theil Stadel am Stadtweiher an Hutmacher Cestulus Holzner um 8 f und 10 xr Leihkauf. Zeuge Christoph Versch. Aus Vorstehendem erhellt, daß der Ahnherr Johann Feracin sowohl in geschäftlicher als wirtschaftlicher Richtung eine sehr rege Tätigkeit entfaltete. Hatte er doch neben der Bierschänke auch einen Kramladen in Betrieb, ein Haus und verschiedene Grundstücke erworben. Ferner hat er zur Hebung seines Einkommens aus der Schlotfegerei bei Hofkammer München, Rentkammer Amberg und dem Rathe Pfreimdt verschiedene bittliche Versuche gemacht, die ihm aber trotz warmer Befürwortung durch die untergeordneten Behörden mißlangen. Die damaligen Lohnverhältnisse beleuchtet ein Bericht des Stadtrichteramts in Pfreimdt nach welchem daselbst für 9-10malige Reinigung sehr pechiger 23 Kamine jährlich nur 8 f bezahlt wurden, so daß für einen Kamin jährlich nicht einmal 2 1/2 xr bezahlt wurde. Der Kehrbezirk war ein sehr umfangreicher, denn er umfaßte die Pflegämter Burgtreswitz, Tännesberg und Murach - dieses am 07.05.1736 von Ulrich Piceti Caminfeger zu Viechtach erworben um 50 f (im Briefprotokolle erscheint zum ersten Male der Name Ferazina) - , die ganze Landgrafschaft Leuchtenberg, und endlich die Hofmarken Stein, Weihern und Trausnitz i. Thal. Auf welche Weise Johannes in den Besitz dieser Hofmarken und der erstgenannten 2 Pfegämter gelangte, ist unbekannt. Aller Wahrscheinlichkeit nach war in den Pfegämtern kein Kaminkehrer aufgestellt und Johann nahm ohne Weiteres die Reinigung der Camine vor. In den 3 Hofmarken dürften die Gutsherren den Johann das Geschäft eingeräumt haben. Zu bemerken ist hier, daß die Schlotfeger in der Oberpfalz im Jahre 1719 eine Handwerksordnung erhielten. Waren nun die ökonomischen Verhältnisse Johannes gute, so hatte er dagegen in der Familie mit seinem Sohn Johann Michael vielen Verdruß auszustehen, indem dieser die Nachbarstochter Cordula Nast gerne sah, was Michaels Mutter nicht dulden wollte, worüber es zwischen dieser und den Nastschen öfters zu derben gegenseitigen Schimpfereien und Verhandlungen vor dem Rath kam. Auch mit der Polizei hatte Michael einen schweren Handel, der ihm 5 f Strafe und Einziehung des benutzten Degens kostete, während gleichzeitig sein Bruder Philipp wegen nächtlichen Unfugs mit 3 Stunden Arrest belegt wurde. Ferner war die Veranlassung zu dem am 08. Oktober mit Philipp getroffenem Vergleich 'Verhiettung zwischen denen Ferazins geschwistrigten besorgend und albereits schon zum Theil hervorgethanen Streittigkeiten.' Nach unanzweifelbaren amtlichen Originalzeugnissen im Kreisarchive Amberg besaß die Familie Ferazin im Juni 1770 die Schlotfegerei 94 1/2 J. (Magistrat Eslarn), seit einigen 90 Jahren (Landrichteramt Leuchtenberg) gegen 90 J. (Mag. Tännesberg). Also muß wohl schon Martin, der Vater des Johann, das Geschäft in erwähnten Orten ausgeübt haben, denn da Johann 1742 im Alter von höchstwahrscheinlich 85 Jahren starb, ist er 1667 geboren, während ein Ferazin schon 1676 in genannten Märkten und in der ganzen Landgrafschaft Leuchtenberg die Schlotfegerei versehen hat. In Kloster Michelfeldischen Rechnungen wird nach Mittheilung eines Bekannten im 17. Jahrhundert (gegen 1670) ein Schlotfeger "Alteisen" = Ferracin aufgeführt, der wohl Martin gewesen sein dürfte. Wo dieser seinen Wohnsitz hatte, ist unbekannt; ich vermuthe in Leuchtenberg. Zu bemerken ist hier, daß damals polizeiliche Kehrbezirke nicht bestanden und z. B. 1620/24 ein Regensburger Kaminkehrer vertraglich die landgräflichen Gebäude in Pfreimdt, Luhe, Wernberg säuberte. | ||
| Vater: | Giovanni Antonio Martino Francini (16.11.1624-um 1699) [123] | ||
| Kinder: | |||
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